Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: September 2021)

1. Vertragsgegenstand
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen und sonstigen Leistungen der Hundeschule von Dr. Marlies Meyer, 20535 Hamburg. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller evtl. Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die Hundeschule kann keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg geben, da der Erfolg von der Mitarbeit und dem Fleiß der Teilnehmer sowie von den Möglichkeiten des Hundes abhängt.

2. Teilnahmevoraussetzung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet für einen vollumfänglichen Impfschutz des teilnehmenden Hundes zu sorgen. Der Impfpass ist bei Bedarf vorzulegen.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen.
Die Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

3. Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder E-Mail erfolgen.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde/die Kundin zur Teilnahme. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden/der Kundin durch die Hundeschule zustande.
Bei Veranstaltungs-/Leistungsbeginn erhält jeder Teilnehmer ein Kontaktdatenblatt mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule, die mit der Unterschrift anerkannt werden.
Der Vertrag für Einzel- oder Gruppenstunden wird vor der ersten Unterrichtsstunde vom Hundehalter unterschrieben und ist somit verbindlich.

4. Krankheiten
Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Akute oder chronische Erkrankungen sind der Hundeschule vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen.
Der Hundehalter ist ebenfalls verpflichtet die Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren.

5. Haftung
Die Hundeschule und deren Inhaberin Dr. Marlies Meyer übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Der Hundehalter hat jede Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Die Hundeschule und deren Inhaberin Dr. Marlies Meyer übernimmt weiterhin keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch teilnehmende Tiere verursacht werden.
Jede Teilnahme der Hundehalter und teilnehmenden Hunde an den Trainings erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
Kinder unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Der Hundehalter haftet für alle von sich und/oder seinem Tier verursachten Schäden.
Zudem trägt der Hundehalter die volle Verantwortung mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, wenn er den Hund während des Trainings von der Leine nimmt. Ihm ist bewusst, dass seit dem 01.01.2007 ein genereller Leinenzwang in Hamburg besteht.
Läufige Hündinnen in den Stehtagen sollten nicht am Training teilnehmen. Wenn doch eine läufige Hündin mit ins Training genommen wird, trägt der Hundehalter die Verantwortung für eine evtl. Deckung und dadurch entstehende Kosten.
Der Hundehalter bestätigt das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung.

6. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung für Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen ist die Zahlung der Gebühr fällig. Alle
Gebühren werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.
Für alle individuellen Leistungen gilt:
Der Ort, der Tag sowie die Uhrzeit des Treffens werden mit dem Hundehalter vereinbart.
Für Hausbesuche werden 1,-€/pro gefahrenen Kilometer berechnet.
Die Zahlung erfolgt vor Ort in bar oder auf Rechnung.
Befindet sich der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Hundeschule berechtigt das Mensch-Hund-Team vom Training so lange auszuschließen, bis die Gebühr vollständig beglichen ist.
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, dem Teilnehmer Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

7. Absagen von Veranstaltungen und Leistungen
7.1 Rücktritt durch die Hundeschule
Der Rücktritt durch durch die Hundeschule erfolgt mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn, es sei denn der Grund ist aus höherer Gewalt (z.B. Wettereinflüsse), dann ist eine kurzfristige Absage zulässig und es wird ein Alternativtermin vereinbart.
Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule sind ausgeschlossen.
Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen der Hundetrainerin, so kann die Hundeschule, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Rücktritt durch den Teilnehmer
Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn per Telefon, SMS, WhatsApp, Signal, E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Seite www.hundetrainerin-marlies.de stattfinden.
Diese Regelung gilt auch für alle kranken und läufigen Hunde.
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, bei nicht oder später abgesagten Terminen eine Gebühr über die halbe Leistungsstunde zu berechnen.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.